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Brandschutzbeauftragter

Die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten ist mit der höchsten Qualität der Ausbildung verbunden.

Es gibt nichts Schlimmeres als der Brand in den eigenen 4 Wänden. Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben ist.

Im Schadensfall können durch solche Versäumnisse hohe Kosten anfallen. Ein Brandschutzbuch oder eine lückenlose Dokumentation über durchgeführte Brandalarm- und Evakuierungsübungen vorzulegen liegt in Ihrer Pflicht.

Der Brandschutzbeauftragte, der üblicherweise durch den Betriebsinhaber oder Geschäftsführer bestellt wird, sorgt für:

  • das Erstellen einer Brandschutzordnung und deren Umsetzung
  • das Erstellen eines Alarmplans, welcher den Ablauf technischer und organisatorischer Maßnahmen regelt.
  • die Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen wie z.B. tragbare Feuerlöscher, Brandmeldezentralen, Steigleitungen, Wandhydranten, Sprinkleranlagen usw.
  • das Führen eines Brandschutzprotokolls mit elektronischer Mängelliste und Übermittlung an die Geschäftsleitung.

Die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten ist mit der höchsten Qualität der Ausbildung verbunden. Solch eine Verantwortung nehmen wir nicht auf die leichte Schulter und darum bedienen wir uns der besten Ausbildungsstätten und stellen ausschließlich zertifiziertes Personal für Sie in den Dienst, um Ihren Erwartungen entsprechen zu können.

WGFM AG GmbH

Wiener Gebäude & Flächen Management
Parkring 12A/8/7/13E
1010 Wien

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 8:00-17:00 Uhr

Tel: 01/256 52 59

E-Mail: office@wgfm.at